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Wussten Sie dass Ihre Punkte garnicht Ihre sein müssen? ⇩

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So geht's:

Nachdem Sie geblitzt wurden und einen Anhörungsbogen erhalten, scannen Sie diesen ein (alle Seiten, Vorder- und Rückseite), und senden ihn als E-Mail-Anhang an:

info@punkteloswerden.de


Wir treten mit der ausstellenden Bußgeldstelle in Verbindung. In spätestens zwei Tagen erhalten Sie unsere Zusage-Email mit dem Überweisungsbetrag und der Bankverbindung.


Nach dem Zahlungseingang gibt ein Freiwilliger aus unserer Datenbank den Verstoß bei der ausstellenden Behörde zu, bezahlt die Geldstrafe, und bekommt dementsprechend die Punkte.

Circa einen Monat später erhalten Sie eine Bestätigungs-Email, dass der Fall für Sie erledigt ist.

Ist das legal?

Punkte übergeben ist rechtlich unbedenklich & legal.

In unserer Datenbank befinden sich tausende Freiwillige die nicht auf den Führerschein angewiesen sind und daher gerne Ihre Punkte übernehmen. 


Im unten stehenden Galileo-Video ist die Rechtsgrundlage einzusehen.


- WIE VIEL KOSTET DAS -


Die Summe beläuft sich auf die Höhe der Strafe Ihres Vergehens laut Bußgeldtabelle, zuzüglich 180€ Bearbeitungsgebühr.


Ob es sich um einen, drei, oder mehr Punkte handelt spielt dabei keine Rolle, unsere Bearbeitungsgebühr bleibt die gleiche!


Hier ein Beispiel:

Peter wurde geblitzt. In seinem Anhörungsbogen stehen zwei Punkte und ein Bußgeld von 140€.


140€ Bußgeld + 180€ Bearbeitungsgebühr = 320€


Peter überweist insgesamt 320€ an Punkteloswerden.de und der Fall ist für ihn erledigt

Galileo-Video Rechtslage

Das Video beschreibt die Rechtslage in Deutschland und Österreich.

Kraftfahrt-Bundesamt Bußgeldtabellen

Kurz gefasst

1. Anhörungsbogen per E-Mail an: info@punkteloswerden.de


2. Den in der Zusage-Email befindlichen Überweisungsbetrag an die angegebene Bankverbindung überweisen


3. Ihr Problem ist gelöst



Bisher liegt unsere Quote in bearbeiteten Fällen bei stolzen 100% mit positivem Fallausgang!



Noch Fragen?

Wir sind 365 Tage im Jahr für Sie da!

Senden Sie Ihre E-Mail an: info@punkteloswerden.de



Häufig gestellte Frage:

Ist das auch für gewerbliche Kunden (Firmenfahrzeuge) geeignet?


Ja, bei gewerblichen Kunden bleiben der Prozessablauf und die Kosten die selben.








Datenschutz

Ihre Zufriedenheit mit unserer Dienstleistung ist uns wichtig, demnach erfüllen wir die Datenschutzrichlinien nach Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und behandeln Ihre Daten vertraulich.

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